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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte am 11. Juni ihre Empfehlung für die COVID-19-Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren bekanntgegeben. Das Expertengremium des Robert Koch-Instituts (RKI) empfiehlt die Impfung lediglich für Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe, die unter einer oder mehreren von insgesamt 12 definierten Erkrankungen leiden (vgl. Corona-Praxisinformation vom 11. Juni). Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) hat jetzt auf Basis der bundesweiten, krankenkassenübergreifenden vertragsärztlichen Abrechnungsdaten des Jahres 2019 errechnet, dass rund 452.000 Kinder und Jugendliche oder durchschnittlich 11 Prozent der 12- bis 17-Jährigen mindestens eines der STIKO-Risikomerkmale aufweisen. Die Hälfte davon leidet unter Asthma.

Die regionale Spannbreite der spezifischen Impfindikationen reicht von 9,5 Prozent in Baden-Württemberg bis 13,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Die Region Nordrhein liegt mit 11,5 Prozent in der Mitte – mit den meisten Impfindikationen im Rhein-Kreis-Neuss (13,5 Prozent) und den wenigstens im Oberbergischen Kreis (9,1 Prozent).

Die Auswertung des Zi erfolgte auf Ebene der KV-Bereiche sowie der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Identifizierung der Erkrankungsfälle mit Impfindikation zogen die Autoren die ICD-10-GM-Codes gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) heran. Lagen bei Patienten mehrere Erkrankungen vor, sind diese nur einmal gezählt worden.

Versorgungsanspruch auch bei unter 18-Jährigen

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) haben Ärzte bei ordnungsgemäßer Aufklärung, Einwilligung und korrekt durchgeführter Schutzimpfung kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn sie Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer impfen. „Nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 60) können alle Personen, die nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Coronavirus-Impfverordnung geimpft werden, einen etwaigen Versorgungsanspruch gegen den Staat geltend machen“, heißt es bei der KBV.

Infoblatt des RKI für Kinder- und Jugendärzte und Eltern

Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt ein Infoblatt zur COVID-19-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Dort werden neben Fragen und Antworten unter anderem die Fakten der wissenschaftlichen Begründung der STIKO-Empfehlung aufgeführt, die Eltern und die behandelnden Kinder- und Jugendärzte bei der Entscheidung für oder gegen eine Impfung unterstützen sollen.

Weitere Informationen:

Infoblatt des RKI für Ärzte und Eltern zur COVID-19-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche

FAQ des Robert Koch-Instituts zur Impfung bei Kindern und Jugendlichen

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung (Stand: 10. Juni 2021)

Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (Stand: 28.05.2021)

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfpauschale für Viel-Impfer, Impfungen in ausgelagerten Praxisräumen, STIKO-Empfehlung Kinder und Jugendliche, Imagekampagne #Praxiseinsatz, Publikation „Pandemieplanung in der Arztpraxis“

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.