Praxisinfo | Entschädigungsanspruch bei angeordneter Praxisschließung
Über eine eventuell notwendige Praxisschließung nach einem positiven Test auf das Coronavirus entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Über eine eventuell notwendige Praxisschließung nach einem positiven Test auf das Coronavirus entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Der Bewertungsausschuss hat aufgrund der sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit Wirkung zum 28. Februar 2020 die Untersuchungsindikation der Gebührenordnungsposition 32816 aktualisiert.
Die KV Nordrhein empfiehlt, sich zur Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln mit der Apotheke vor Ort abzusprechen.
Der gemeinsame Krisenstab des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums der Gesundheit hat am Dienstag, 3. März, beschlossen, medizinische Schutzausrüstung zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser und Bundesbehörden zu beschaffen.