Kurzarbeitergeld auch für Niedergelassene möglich
Nun also doch: Auch die in Vertragsarztpraxen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben dem Grunde nach Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Nun also doch: Auch die in Vertragsarztpraxen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben dem Grunde nach Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Versicherte der AOK Rheinland-Hamburg benötigen für Heilmittelbehandlungen wie Ergo- oder Physio-therapie keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr. Vertragsärztinnen und -ärzte können rückwirkend zum 30. April entsprechende Heilmittelverordnungen ohne Vorliegen einer Genehmigung ausstellen.
Zur Testung auf das Coronavirus sind seit 1. Mai neben der RT-PCR auch andere Nukleinsäure-Amplifika-tionsverfahren unter der GOP 32816 abrechnungsfähig. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Insbesondere bei milden Verläufen einer COVID-19-Erkrankung kann ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt der direkte Erregernachweis mittels RT-PCR-Test negativ sein. Eine SARS-CoV-2-Infektion kann dann indirekt durch serologische Verfahren nachgewiesen werden.
Präventionsmaßnahmen | Maßnahmen im Infektionsfall |