Maskenpflicht in NRW bis 15. Juli verlängert
Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zunächst zum 15. Juli verlängert.
Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zunächst zum 15. Juli verlängert.
Zum Monatsende laufen fast alle Sonderregelungen zur Verordnung von Leistungen wie Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege oder der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung aus.
Wegen der weiter anhaltenden Corona-Pandemie sind verschiedene Sonderregelungen bis zum 30. September verlängert worden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute Klage gegen die Absenkung der Vergütung für Corona-Tests beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Das Robert Koch-Institut hat für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine ausführliche Handreichung zum Umgang mit der Warn-Meldung „erhöhtes Risiko“ der neuen Corona-App veröffentlicht.
Für sämtliche Testungen von asymptomatischen Personen nach RVO sowie für Testungen nach Meldung durch die Corona-Warn-App, die vom ÖGD oder durch von ihm beauftragte Dritte veranlasst werden, sollen Vertragsärzte künftig ausschließlich das neue Muster OEGD nutzen.