Absenkung der erforderlichen Fortbildungspunktzahl verlängert
Seit 1. April gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregelung bei der Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V.
Seit 1. April gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregelung bei der Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V.
Wegen der erhöhten Nachfrage und des Lieferengpasses für Pneumovax 23 hatte die STIKO ihre Impf-Empfehlungen eingeschränkt. Gleichzeitig wurde die Verwendung von Prevenar 13 auf die Grundimmunisierung von Säuglingen reduziert. Diese zweite Einschränkung wurde nun aufgehoben.