KBV-Praxisinfo: Empfehlungen zum Kodieren mit Beispielen

Für die Kodierung von SARS-CoV-2 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es eigene Diagnoseschlüssel: U07.1 ! U07.2 ! und U99.0 !. In der Praxisinfo wird erläutert, wann welcher Schlüssel der richtige ist und welche Kodes in welchen Fällen zusätzlich anzugeben sind.