Laborkosten Corona-Test: Kennziffer 32006 entfällt
Praxen, die Erregernachweise auf SARS-CoV-2 veranlassen, brauchen ab sofort nicht mehr die Kennnummer 32006 angeben.
Praxen, die Erregernachweise auf SARS-CoV-2 veranlassen, brauchen ab sofort nicht mehr die Kennnummer 32006 angeben.
Die Weltgesundheitsorganisation hat drei zusätzliche Kodes für SARS-CoV-2 eingeführt.
Der Vorstand der KV Nordrhein hat auf der jüngsten Vertreterversammlung (VV) am 20. November erste Planungen des Landes zur Umsetzung der Corona-Schutzimpfungen vorgestellt.
Die Zulassung des ersten Impfstoffs gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 steht kurz bevor. Die Unternehmen Biontech und Pfizer haben die Herstellung von 50 Millionen Dosen noch in diesem Jahr angekündigt.
Die KV Nordrhein hat ein „Pandemie-Handbuch“ erstellt, das Vertragsärzten und -psychotherapeuten in Nordrhein schnelle Hilfen und Informationen bei der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie und künftiger Notstandsereignisse bietet.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat – auch durch Intervention der KVNO – Vorgaben für ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren im Zusammenhang mit der neuen Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums vom 15. Oktober erstellt.