Telefon-AU bis 31. März 2021 verlängert
Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach telefonischer Anamnese wird bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach telefonischer Anamnese wird bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die telefonische Beratung von Patientinnen und Patienten ist auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wieder möglich, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt hat.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichen seit Ende November jeden Mittwoch einen Corona-Report.
Die Vorbereitungen zum Start der Corona-Impfungen in zunächst 28 zentralen Impfzentren laufen auf Hochtouren.
Wie wir bereits in unserer Corona-Praxisinformation vom 9. November berichtet haben, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) 500.000 Dosen des hochdosierten Impfstoffs (vierfache Antigenmenge der standarddosierten Influenzaimpfstoffe) „Fluzone High-Dose Quadrivalent“ geordert – zur Impfung von Erwachsenen ab 65 Jahre.