Impfen in den Praxen: Bestellung, Dokumentation, Abrechnung
Weil uns viele Detailanfragen aus den Praxen erreichen, haben wir das Wichtigste noch einmal für Sie zusammengefasst.
Weil uns viele Detailanfragen aus den Praxen erreichen, haben wir das Wichtigste noch einmal für Sie zusammengefasst.
Am morgigen Dienstag, 30. März, um zwölf Uhr endet die Bestellfrist für die erste Impfstofflieferung an die Niedergelassenen zum Impfstart in den Praxen am 7. April.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat darüber informiert, dass der Vertrag zwischen der KV Nordrhein, der KV Westfalen-Lippe und dem MAGS zur Testung von Beschäftigten in Schulen und Kitas ab dem 27. März neu geregelt wird.
Das Impfen in den Impfzentren geht in die zweite Runde. Das Land NRW hat per Erlass Impfangebote für Personen der Prioritätsgruppe 2 („hohe Priorität“) der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) ermöglicht.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat in seinem aktuellen zwölften Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 übergangsweise bis zum 6. April die Ausweitung der Impfangebote auf weitere Personen der Prioritätsgruppe 2 (§ 3 CoronaImpfV) neben der Gruppe der Über-70-Jährigen ermöglicht.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat in seinem elften Impferlass die Corona-Schutzimpfung in der eigenen Häuslichkeit für weitere bettlägerige Personen ermöglicht.