Kita-Personal: Vertragsärztliche Corona-Tests nicht mehr abrechenbar
Der Vertrag zwischen der KV Nordrhein, der KV Westfalen-Lippe und dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) zur Testung von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege ist zum 11. April ausgelaufen.