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Impfungen Priorität 3 in den Arztpraxen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat mitgeteilt, dass Arztpraxen ab sofort im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe allen Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zur erhöhten Priorität gehören (Priorität 3, § 4 CoronaImpfV), ein Impfangebot unterbreiten können.

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.