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Aufsuchende Impfungen in Einrichtungen nur noch durch Niedergelassene

Das NRW-Gesundheitsministerium hat in seinem 23. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 vom 1. Juni verfügt, dass Erstimpfungen von neu in vollstationäre Pflegeeinrichtungen, teilstationäre Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs sowie Beatmungs-WGs bzw. von dort neu eingestelltem Personal künftig ausschließlich von mit diesen Einrichtungen kooperierenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden sollen.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.