Nach STIKO-Empfehlungen: Neue Regelungen zur Auffrischungsimpfung
In einem neuen Erlass vom 19. Oktober 2021 hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) die weitere Organisation des Impfgeschehens gegen das Coronavirus verfügt.
In einem neuen Erlass vom 19. Oktober 2021 hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) die weitere Organisation des Impfgeschehens gegen das Coronavirus verfügt.
Das Krankheitsbild „Long COVID“ wird die Arbeit in Ihren Praxen vermutlich noch über längere Zeit prägen – die Forschung steht hier auch noch am Anfang.
Seit März 2020 versorgt die KV Nordrhein ihre Mitglieder regelmäßig mit Schutzmaterial – organisiert durch die Tochtergesellschaft GMG.
Ab Montag (11.10.) gibt es keine kostenlosen Bürgertests mehr. Die aktuelle Testverordnung sieht nunmehr verschiedene Optionen vor, wann Personen ohne Symptome Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test haben und welche Testvarianten dafür zur Verfügung stehen.
Die Ständige Impfkommission hat gestern ihre Empfehlung zur Auffrischung der COVID-19-Immunisierung auf weitere Bevölkerungsgruppen ausgedehnt und zunächst in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, wird die Ausstellung von Impfzertifikaten für Auffrischimpfungen aus dem Praxisverwaltungssystem bald möglich sein.