Nach STIKO-Empfehlungen: Neue Regelungen zur Auffrischungsimpfung
In einem neuen Erlass vom 19. Oktober 2021 hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) die weitere Organisation des Impfgeschehens gegen das Coronavirus verfügt.
In einem neuen Erlass vom 19. Oktober 2021 hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) die weitere Organisation des Impfgeschehens gegen das Coronavirus verfügt.
Das Krankheitsbild „Long COVID“ wird die Arbeit in Ihren Praxen vermutlich noch über längere Zeit prägen – die Forschung steht hier auch noch am Anfang.
Seit März 2020 versorgt die KV Nordrhein ihre Mitglieder regelmäßig mit Schutzmaterial – organisiert durch die Tochtergesellschaft GMG.