Comirnaty: Praxen erhalten nur die Hälfte der bestellten Impfstoffmenge
Die Politik hält die Ärzteschaft und die Kommunen seit Wochen zu mehr Engagement beim Boostern an.
Die Politik hält die Ärzteschaft und die Kommunen seit Wochen zu mehr Engagement beim Boostern an.
Gestern hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) den Weg für die Corona-Schutzimpfung bei Kindern von fünf bis elf Jahren freigemacht.
Die gestern mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) inkraft getretenen Corona-Schutzbestimmungen für Arbeitgeber und Beschäftigte (§ 28b IfSG) hat in sehr vielen Praxen verständlicherweise für viel Ärger und große Verunsicherung gesorgt.
Auf die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am morgigen Donnerstag, 25. November 2021, keine Auswirkung.
Bereits seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten feststellen.
Mit der am 16. November 2021 in Kraft getretenen Änderung der Corona-Impfverordnung bekommen Vertragsärzte eine höhere Vergütung für Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.