Testpflichten für Beschäftigte in Praxen durch GMK-Beschluss geändert
Die gestern mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) inkraft getretenen Corona-Schutzbestimmungen für Arbeitgeber und Beschäftigte (§ 28b IfSG) hat in sehr vielen Praxen verständlicherweise für viel Ärger und große Verunsicherung gesorgt.