MAGS konkretisiert Erlass zum Impfabstand vor Booster-Impfungen
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hatte in seinem gestern veröffentlichten Erlass zur Organisation des Impfgeschehens die Städte und Kreise angewiesen, in kommunalen Impfstellen niemanden abzuweisen, der eine Auffrischimpfung wünscht – sofern die abgeschlossene Grundimmunisierung mindestens vier Wochen her ist.