Schutzmaterial: Hinweise zur Kostenerstattung
Bereits im vergangenen Jahr hatte die KV Nordrhein mit den Krankenkassen eine Vereinbarung darüber geschlossen, dass unter anderem die Aufwendungen der Praxen für selbst und aufgrund der Pandemie außerordentlich beschafftes Schutzmaterial unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.