Corona-Testverordnung bis Ende Juni verlängert
Das Bundesgesundheitsministerium hat die bestehende Corona-Testverordnung (TestV) in der Fassung vom 11. Februar mit wenigen Änderungen bis 30. Juni 2022 verlängert.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die bestehende Corona-Testverordnung (TestV) in der Fassung vom 11. Februar mit wenigen Änderungen bis 30. Juni 2022 verlängert.
Am 2. April endet die Übergangsfrist, die der Bund den Ländern mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingeräumt hat, um im Bedarfsfall eigene Corona-Schutzmaßnahmen für ihre Bevölkerung einzuleiten.
Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten wie der Ukraine sollten in Deutschland frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt.