Weiterhin Maskenpflicht in Arztpraxen – kurative Corona-Tests nicht mehr gesondert abrechenbar
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 3. April eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 3. April eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen.
Seit April 2021 zahlt die KV Nordrhein Vertragsärztinnen und -ärzten, die Infektionssprechstunden in ihren Praxisbetrieb integriert haben, einen finanziellen Bonus.
Mit dem Ende der pandemiebedingten Sonderregelung zum 31. März, wonach Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit zwei Jahren unbegrenzt Videosprechstunden anbieten konnten, gilt ab dem 1. April wieder die ursprünglich geltende Begrenzung der Behandlungsfälle.
Die Sonderregelung zur Hygienepauschale in der Unfallversicherung wurde erneut verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2022.
Bislang galten Personen, die bereits mit Impfstoffen geimpft sind, die nicht in der EU zugelassen sind, als ungeimpft. Sie sollten eine vollständige Impfserie mit EU-konformen Vakzinen erhalten.