Corona-Sonderregelung für Kinder-Untersuchungen endet zum 30. Juni
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat darüber informiert, dass die aufgrund der Coronavirus-Pandemie zeitlich befristete Sonderregelung zur Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten der Kinder-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 zum 30. Juni 2022 ausläuft.