Die Vergütung für PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 wird zum 1. Juli 2020 von bislang 59,00 Euro auf 39,40 Euro pro Test abgesenkt und die Abrechnung der Untersuchung auf fünfmal im Behandlungsfall beschränkt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Mittwoch gegen die Stimmen der KBV gefasst.
„Das ist eine bittere Enttäuschung für die Versorgung der Patienten und ein Rückschlag für das von der Politik ausgegebene Ziel, möglichst umfangreich zu testen“, erklärten der Vorstandsvorsitzende der KBV Dr. Andreas Gassen sowie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Die Labore hatten einen großen Beitrag geleistet, damit Deutschland gut durch die Corona-Krise gekommen sei. Das gesamte Verfahren sei durch die Krankenkassen nun komplizierter geworden.
Der Labortest auf SARS-CoV-2 kann von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt und berechnet werden. Hierfür wurde zum 1. Februar 2020 eine neue Gebührenordnungsposition 32816 in den EBM aufgenommen. Kosten für das Versandmaterial und den Transport können wie bei anderen Auftragsleistungen des Speziallabors zusätzlich berechnet werden.
Praxisinfo: Corona-Tests, Warn-App, Schutzmaterial, KBV-VV, ASV (PDF, 210 KB)