In der beginnenden Erkältungssaison ist die konsequente Trennung der Patientengruppen mit und ohne COVID-19-Symptomen das Gebot der Stunde – zum Schutz der besonders vulnerablen Patienten, des Praxispersonals und zur Entzerrung der Praxisabläufe. Ein geeigneter Weg, diese Trennung umzusetzen, ist das Angebot von gesonderten Infektionssprechstunden.
Die KV Nordrhein wird deshalb ab 1. November und vorerst befristet bis 31. März 2021 alle vertragsärztlichen Praxen, die Infektionssprechstunden in ihren Praxisbetrieb integrieren, mit einem finanziellen Bonus unterstützen. Für die kurative Behandlung eines symptomatischen Corona-Patienten im Rahmen einer Infektionssprechstunde zahlt die KVNO 10 Euro zusätzlich zur Vergütung nach EBM, wenn die Behandlung von Montag bis Freitag stattfindet. Wer samstags Infektionssprechstunden anbietet, erhält 15 Euro pro Behandlungsfall zusätzlich zur Regelvergütung.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass innerhalb eines Quartals mindestens 20 symptomatische Corona-Patienten behandelt werden. Hierbei gilt wie bisher, dass die GOP 88240 an jedem Tag der Behandlung eingetragen werden muss. Für die Abrechnung der Bonusvergütung im Rahmen der separaten Infektionssprechstunde sind folgende Kennziffern anzugeben:
Symbolziffer | Beschreibung | Vergütung |
97150 | – Zusatzpauschale, wenn die Versorgung eines Corona-Patienten im Rahmen einer räumlich und/oder zeitlich getrennten Infektionssprechstunde erfolgt – Im Behandlungsfall nicht neben der Ziffer 97151 abrechnungsfähig – Einmal im Behandlungsfall | 10 Euro |
97151 | – Zusatzpauschale, wenn die Versorgung eines Corona-Patienten im Rahmen einer räumlich und/oder zeitlich getrennten Infektionssprechstunde an einem Samstag erfolgt – Einmal im Behandlungsfall | 15 Euro |