Die Priorisierung für COVID-19-Impfungen in Arztpraxen und Impfzentren wird zum 7. Juni bundesweit aufgehoben – so lautet der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Montag. Auch Betriebs- und Privatärzte sollen dann routinemäßig in die Impfkampagne einbezogen werden. „Mit dem Wegfall der Priorisierung wird den Niedergelassenen die Arbeit deutlich erleichtert – allerdings nur dann, wenn auch ausreichend Impfstoff vorhanden ist. Die Liefermengen müssten ab 7. Juni also deutlich steigen“, kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, den Ministerentscheid.
Länder können Priorisierung auch schon früher aufheben
Laut GMK-Beschluss können die Bundesländer je nach Impffortschritt die Priorisierung in Arztpraxen auch schon vor dem 7. Juni aufheben. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat aber bereits angekündigt, dass Nordrhein-Westfalen bei dem Stichtag 7. Juni bleiben wolle, weil viele Angehörige aus den drei Priorisierungsgruppen noch nicht geimpft seien. Zugleich wies die GMK darauf hin, dass aufgrund der aktuell erwarteten Liefermengen für Impfstoffe nicht gleich alle Impfwilligen in Deutschland bereits im Juni geimpft werden könnten. Die Impfkampagne werde bis zum Ende des Sommers andauern.
Im Beschluss wird außerdem klargestellt, dass – trotz des Wegfalls der Priorisierung – die Länder, Kommunen und Ärzte in Praxen und Betrieben selbst entscheiden dürfen, ob sie vorrangige Impfangebote ermöglichen. Konkret bezieht sich dies auf noch nicht geimpfte Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 bis 3.
Beschluss der GMK: Aufhebung der Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung