Bis zum Ablauf des gestrigen Tages hatten Beschäftigte u. a. in Arztpraxen noch Zeit, gegenüber ihren Arbeitgebern einen Nachweis über ihre vollständige Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen – oder ein Attest, nach dem sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Ist dieser Nachweis unterblieben oder bestehen Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, so sind die Arbeitgeber nun verpflichtet, die betreffenden Personen an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Das Land NRW hat für die personenbezogene Meldung eine Übergangszeit bis spätestens 31. März 2022 eingeräumt (vgl. auch Corona-Praxisinformation vom 22. Februar 2022).
Meldung über landesweiten Online-Dienst möglich
Für die Übermittlung der Meldungen an die zuständige Kommune bietet das Land einen landesweiten Online-Dienst über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP.NRW) an. Mit dem WSP.NRW stehe eine geeignete, landesweite digitale Infrastruktur zur Verfügung, die bei Unternehmen bereits bekannt sei und die die notwendigen Anforderungen an einen datenschutzkonformen und sicheren Transport der personenbezogenen Daten gewährleiste, heißt es in einem Schreiben des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) an alle meldepflichtigen Einrichtungen vom 10. März 2022.
Meldungen über das WSP.NRW sind unter Verwendung eines dort hinterlegten Online-Formulars möglich:
Wirtschafts-Service-Portal NRW
Das MAGS weist darauf hin, dass einige Kommunen parallel auch eigene Meldesysteme aufgebaut haben. So zum Beispiel die Stadt Köln.
Es genügt, ggf. notwendige Meldungen einmal zu übermitteln. Die Wahl des Meldeweges – direkt an die Kommune oder über WSP.NRW – ist freigestellt.
Voraussetzungen zur Nutzung von WSP.NRW
Für die Nutzung des zentralen Online-Meldeservices von WSP.NRW müssen aber ein paar Dinge beachtet werden. Der Login in das Portal erfolgt über „Mein Unternehmenskonto“ – das ist ein bundesweit einheitliches Nutzerkonto für Unternehmen und Organisationen. Für das Login wird ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie es hier beantragen:
http://www.elster.de/eportal/registrierung/eingabe/regsoftpseorgaeop-1/Startseite/Eingabe
Beachten Sie bitte, dass die Zusendung des Aktivierungscodes durch ELSTER einige Tage dauern kann. Selbstständige und/oder Einzelunternehmer, die kein ELSTER-Organisationszertifikat, aber ein „persönliches ELSTER-Zertifikat“ besitzen, können auch dieses für Einloggen im WSP.NRW-Meldeportal verwenden. Nach erfolgreicher Meldung erhalten Sie eine Sendebestätigung. Ihre Meldung wird dann automatisch an die zuständige Kommune weitergeleitet.