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Vom 25. Januar und bis zunächst 14. Februar gilt in Nordrhein-Westfalen eine verschärfte Maskenpflicht. Das Land NRW hat in der ab Montag geltenden Corona-Schutzverordnung verfügt, dass in Geschäften, im ÖPNV, während Gottesdiensten und in Arztpraxen sowie vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen eine medizinische Maske getragen werden muss. Medizinische Masken sind im Sinne der Verordnung sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder diesem Standard vergleichbare Masken (KN95/N95). Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinischen Masken tragen können, dürfen ersatzweise eine Alltagsmaske nutzen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum Schuleintritt, Kräfte von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz im Einsatz sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Sie benötigen dafür aber ein ärztliches Zeugnis, das auf Verlangen vorzuzeigen ist.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.