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Vom morgigen Samstag an gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Es wird in Nordrhein-Westfalen dann keine Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel mehr geben, 2G fällt dort also weg. Die Maskenpflicht bleibt jedoch. Ebenso entfallen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich, für Ungeimpfte bleiben sie bis zum 19. März bestehen. Kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen (mit FFP2-Maske) sind wieder unter 3G-Bedingungen möglich und auch Publikumsmessen dürfen wieder stattfinden.

Ab dem 4. März kommt dann eine zweite Stufe der Öffnung. Dann gilt in der Gastronomie nur noch 3G – Ungeimpfte haben dann wieder Zutritt und benötigen lediglich einen gültigen negativen Testnachweis. Für Großveranstaltungen werden die Teilnehmerzahlen hochgesetzt, Diskotheken und Clubs dürfen unter 2G+-Bedingungen wieder öffnen.

In einem dritten Lockerungsschritt sollen ab dem 19. März bis auf den Basisschutz (Maske, Abstand, Hygiene) alle Einschränkungen aufgehoben werden, wie Ministerpräsident Hendrik Wüst gestern im Landtag bekanntgab. Mit Blick auf eine mögliche neue Infektionswelle im Herbst sprach sich Wüst deutlich für die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus.

Expertenrat weiterhin für Maskenpflicht

Der Expertenrat der Bundesregierung sprach sich in seiner sechsten Stellungnahme dafür aus, die Möglichkeit zur Anwendung der Maskenpflicht, insbesondere in öffentlichen Räumen, grundsätzlich beizubehalten. Das Tragen der Maske biete eine hohe Wirksamkeit bei geringer individueller Einschränkung. Bei hinreichend niedrigen Infektionszahlen könne sie temporär aufgehoben werden, allerdings begleitet von einer klaren Kommunikation zur zeitlichen Befristung. Weiterhin sei dem unterschiedlichen Ansteckungsrisiko in Außen- und Innenbereichen Rechnung zu tragen. Perspektivisch müsse aber insbesondere im Herbst/Winter davon ausgegangen werden, dass bestimmte Maßnahmen wie z. B. das Tragen von Masken in Innenräumen oder regelmäßiges Testen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen erneut notwendig sein werden.

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung wird ab morgen unter diesem Link abrufbar sein:

Corona-Schutzverordnung NRW

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoff-Bestellhinweise und Lockerungen in NRW


coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.