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Bereits ab dem morgigen Dienstag erhalten Vertragsärzte pro COVID-19-Impfung 28 Euro statt bislang 20 Euro. Wer am Wochenende, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember impft, soll einen Zuschlag von nochmal acht Euro pro Impfung bekommen – zusammen also 36 Euro. Das sieht die neue Corona-Impfverordnung vor, die heute veröffentlicht wurde und morgen in Kraft tritt.

Hinweise zur Dokumentation bei Wiederholungsimpfung

Darüber hinaus genügt es bei einer Wiederholungsimpfung der eigenen Patienten, in der Patientendokumentation niederzulegen, dass der Patient bereits aufgeklärt worden ist und keine weiteren Fragen hat. Zur Absicherung wird empfohlen, dies vom Patienten unterschreiben zu lassen.

Soweit es sich um Patienten handelt, die bislang keine Corona-Impfung in der Praxis erhalten haben, sollte zur eigenen Absicherung eine Formularaufklärung anhand der RKI-Impfdokumente oder eine mündliche Aufklärung nebst Dokumentation erfolgen.

Die KV Nordrhein setzt sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer dafür ein, dass zeitnah klarstellende Äußerungen zur Aufklärungsdokumentation bei Boosterimpfungen veröffentlicht werden.

Ausgelagerte Impfungen unbürokratisch möglich

In der aktuellen Pandemiesituation werden Impfaktionen durch Vertragsärzte seitens der KV Nordrhein ausdrücklich begrüßt und unbürokratisch unterstützt. Impfaktionen außerhalb der vertragsärztlichen Praxis sind möglich. Es handelt sich hierbei nach der Coronavirus-Impfverordnung nicht um vertragsärztliche Leistungen, so dass bestimmte vertragsarztrechtliche Regelungen wie z. B. die Anzeige- oder Genehmigungspflicht und Erteilung einer Nebenbetriebsstättennummer hier nicht zur Anwendung kommen. Hygienerechtliche Vorgaben liegen im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wichtig ist, dass bei Impfaktionen außerhalb der Praxisräume die Anforderungen an die Leistungserbringung sowie Dokumentation und Meldung erfüllt werden.

KVNO Praxisinfo | Themen: höheres Impfhonorar, Appell KVNO-Vorstand, Impfstoff KW 47, STIKO-Empfehlung, Bürgertests (PDF, 200 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.