Das Bundesgesundheitsministerium hat die Corona-Testverordnung (TestV) umfassend überarbeitet. Die Änderungen treten zum 1. Juli in Kraft. Sie betreffen unter anderem die Vergütung und Abrechnung von Bürgertests sowie neue Kontrollmechanismen für Testungen.
Die Vergütung der Durchführung eines PoC-Antigen oder PCR-Tests wird zum 1. Juli auf 8 Euro reduziert und inkludiert die Ausstellung eines Testnachweises. Sachkosten für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung werden nur noch mit 3,50 Euro vergütet.
Neu ist auch, dass die Erstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten ab 1. Juli vergütet wird: mit 6 Euro bzw. 2 Euro, wenn die Ausstellung des Zertifikats mithilfe des PVS erfolgt.
Weitere Neuerungen betreffen die Neuaufnahme von Bestätigungstests nach Pooling-Tests in die TestV sowie die Konkretisierung der Vorgaben zur Auftrags- und Leistungsdokumentation.
Wir werden in unserer nächsten Corona-Praxisinformation ausführlich über die neue TestV informieren, insbesondere über die neuen Abrechnungsziffern, die durch die Änderung der Verordnung notwendig geworden sind.