Geimpft wird zwar erst nach Ostern. Die Details zur Abrechnung der Corona-Schutzimpfung stehen aber bereits fest. Abgerechnet werden die Leistungen von den Vertragsarztpraxen wie gewohnt über ihre Quartalsabrechnung. Neben der Abrechnung der GKV-Versicherten sind auch die Abrechnungen aller weiteren Impfberechtigten über die Quartalsabrechnung einzureichen.
Für die Impfung und in ihrem Zusammenhang stehende Besuchsleistungen sind von der Bundesebene folgende Abrechnungsziffern und Preise festgelegt worden:
GOP | Beschreibung | Zusatzinformation | Preis |
88331 – 88334 (siehe Übersicht unten) | Corona-Impfung (nach Impfstoff/Erst- oder Folgeimpfung/Indikation) | Je Anspruchsberechtigten und je Impfung | 20 € |
88323 | Impfbesuch | 35 € | |
88324 | Impfbesuch einer weiteren Person in der sozialen Gemeinschaft | 15 € |
Mit der Abrechnung der Corona-Impfung ist zwingend die Teilnahme an der tagesaktuellen Meldung an das Robert Koch-Institut (RKI) verbunden. Eine Abrechnung von Wegegeldern ist nicht vorgesehen.
Weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit der Impfung abgerechnet werden können:
GOP | Beschreibung | Zusatzinformation | Preis |
88322 | Impfberatung | Im Krankheitsfall nicht neben der Impfung sowie den Besuchsleistungen abrechnungsfähig. Auch per Telefon bzw. Video möglich. | 10 € |
88320* | Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses | 5 € | |
88321* | Versandpauschale | Nur für das ärztliche Zeugnis | 0,90 € |
*Die bisher mitgeteilten Ziffern 97160 und 97161 können noch bis zum 30.06.2021 genutzt werden. Diese Leistungen können auch von Praxen abgerechnet werden, die eine Impfung nicht anbieten. Die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses für eigene Patienten einer Praxis ist nicht notwendig.
Übersicht: Abrechnungs-GOP für die Corona-Impfung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, aus den Abrechnungsdaten die genauen Informationen zur Corona-Impfung an das RKI zu melden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass es für jeden Impfstoff mehrere GOP zur Abrechnung gibt:
Erst-/Folgeimpfung | Biontech/ Pfizer | Moderna | AstraZeneca | Janssen/ Johnson & Johnson |
Erstimpfung | 88331A | 88332A | 88333A | – |
Abschlussimpfung | 88331B | 88332B | 88333B | 88334 |
Erstimpfung (Indikation Pflegeheim) | 88331G | 88332G | 88333G | – |
Abschlussimpfung (Indikation Pflegeheim | 88331H | 88332H | 88333H | 88334I |
Erstimpfung (Berufliche Indikation) | 88331V | 88332V | 88333V | – |
Abschlussimpfung (Berufliche Indikation) | 88331W | 88332W | 88333W | 88334Y |
Die Symbolziffern sind den PVS-Herstellern für das zweite Quartal zur Verfügung gestellt worden und sollten bereits in Ihrem Praxisverwaltungssystem verfügbar sein. Sofern die Ziffern nicht angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus.
Besonderheit: Abrechnung von Privatversicherten
Für privat versicherte Impfwillige muss ein ambulanter Schein angelegt werden, der wie bei einem GKV-Versicherten über die Quartalsabrechnung an die KV übermittelt wird. Für die privatversicherte Person werden der Kostenträger BAS (VKNR 38825) sowie die entsprechenden Abrechnungsziffern manuell eingetragen. Wählen Sie als Versicherungsart bitte immer „Mitglied“ aus. Eine Privatabrechnung der Impfung ist ausgeschlossen.
KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstart, Abrechnung Impfleistung, Elfter Impferlass (PDF, 600 KB)