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Geimpft wird zwar erst nach Ostern. Die Details zur Abrechnung der Corona-Schutzimpfung stehen aber bereits fest. Abgerechnet werden die Leistungen von den Vertragsarztpraxen wie gewohnt über ihre Quartalsabrechnung. Neben der Abrechnung der GKV-Versicherten sind auch die Abrechnungen aller weiteren Impfberechtigten über die Quartalsabrechnung einzureichen.

Für die Impfung und in ihrem Zusammenhang stehende Besuchsleistungen sind von der Bundesebene folgende Abrechnungsziffern und Preise festgelegt worden:

GOPBeschreibungZusatzinformationPreis
88331 – 88334 (siehe Übersicht unten)Corona-Impfung (nach Impfstoff/Erst- oder Folgeimpfung/Indikation)Je Anspruchsberechtigten und je Impfung20 €
88323Impfbesuch 35 €
88324Impfbesuch einer weiteren Person in der sozialen Gemeinschaft 15 €

Mit der Abrechnung der Corona-Impfung ist zwingend die Teilnahme an der tagesaktuellen Meldung an das Robert Koch-Institut (RKI) verbunden. Eine Abrechnung von Wegegeldern ist nicht vorgesehen.

Weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit der Impfung abgerechnet werden können:

GOPBeschreibungZusatzinformationPreis
88322ImpfberatungIm Krankheitsfall nicht neben der Impfung sowie den Besuchsleistungen abrechnungsfähig. Auch per Telefon bzw. Video möglich.10 €
88320*Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses 5 €
88321*VersandpauschaleNur für das ärztliche Zeugnis0,90 €

*Die bisher mitgeteilten Ziffern 97160 und 97161 können noch bis zum 30.06.2021 genutzt werden. Diese Leistungen können auch von Praxen abgerechnet werden, die eine Impfung nicht anbieten. Die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses für eigene Patienten einer Praxis ist nicht notwendig.

Übersicht: Abrechnungs-GOP für die Corona-Impfung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, aus den Abrechnungsdaten die genauen Informationen zur Corona-Impfung an das RKI zu melden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass es für jeden Impfstoff mehrere GOP zur Abrechnung gibt:

Erst-/FolgeimpfungBiontech/ PfizerModernaAstraZenecaJanssen/ Johnson & Johnson
Erstimpfung88331A88332A88333A
Abschlussimpfung88331B88332B88333B88334
Erstimpfung (Indikation Pflegeheim)88331G88332G88333G
Abschlussimpfung (Indikation Pflegeheim88331H88332H88333H88334I
Erstimpfung (Berufliche Indikation)88331V88332V88333V
Abschlussimpfung (Berufliche Indikation)88331W88332W88333W88334Y

Die Symbolziffern sind den PVS-Herstellern für das zweite Quartal zur Verfügung gestellt worden und sollten bereits in Ihrem Praxisverwaltungssystem verfügbar sein. Sofern die Ziffern nicht angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus.

Besonderheit: Abrechnung von Privatversicherten

Für privat versicherte Impfwillige muss ein ambulanter Schein angelegt werden, der wie bei einem GKV-Versicherten über die Quartalsabrechnung an die KV übermittelt wird. Für die privatversicherte Person werden der Kostenträger BAS (VKNR 38825) sowie die entsprechenden Abrechnungsziffern manuell eingetragen. Wählen Sie als Versicherungsart bitte immer „Mitglied“ aus. Eine Privatabrechnung der Impfung ist ausgeschlossen.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstart, Abrechnung Impfleistung, Elfter Impferlass (PDF, 600 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.