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Die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung, in der unter anderem der Anspruch auf Auffrischungsimpfungen sowie die Vergütung dieser Impfungen geregelt sein wird, soll nach Auskunft der KBV in Kürze verabschiedet und veröffentlicht werden.

Erst dann können die Softwareunternehmen die Pseudoziffern für die Abrechnung von Booster-Impfungen in die Praxissoftware einpflegen und den Praxen bereitstellen. Das KVNO-Meldeportal für die tägliche Meldung durchgeführter Impfungen ist bereits um die Angabe von Auffrischungsimpfungen erweitert. Folgende Pseudoziffern für die Abrechnung hat die KBV festgelegt:

Hersteller/ImpfstoffIndikationPseudoziffer
BioNTech/PfizerAllgemein88331R
BioNTech/PfizerBeruf88331X
BioNTech/PfizerPflegeheimbewohner/in88331K
Moderna* Allgemein 88332R
Moderna* Beruf 88332X
Moderna* Pflegeheimbewohner/in 88332K
* Ab wann der Impfstoff an die Praxen ausgeliefert wird, ist noch offen.

Informationen zur tagesaktuellen Meldung von Impfzahlen über das KVNO-Portal

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung KW37, Auffrischungsimpfungen, Corona-Sonderregeln verlängert, Fluthilfe (PDF, 900 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.