Die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung, in der unter anderem der Anspruch auf Auffrischungsimpfungen sowie die Vergütung dieser Impfungen geregelt sein wird, soll nach Auskunft der KBV in Kürze verabschiedet und veröffentlicht werden.
Erst dann können die Softwareunternehmen die Pseudoziffern für die Abrechnung von Booster-Impfungen in die Praxissoftware einpflegen und den Praxen bereitstellen. Das KVNO-Meldeportal für die tägliche Meldung durchgeführter Impfungen ist bereits um die Angabe von Auffrischungsimpfungen erweitert. Folgende Pseudoziffern für die Abrechnung hat die KBV festgelegt:
Hersteller/Impfstoff | Indikation | Pseudoziffer |
BioNTech/Pfizer | Allgemein | 88331R |
BioNTech/Pfizer | Beruf | 88331X |
BioNTech/Pfizer | Pflegeheimbewohner/in | 88331K |
Moderna* | Allgemein | 88332R |
Moderna* | Beruf | 88332X |
Moderna* | Pflegeheimbewohner/in | 88332K |
Informationen zur tagesaktuellen Meldung von Impfzahlen über das KVNO-Portal