Seit 1. April gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregelung bei der Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V. Danach sind vorübergehend nur 200 anstatt 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Die Ausnahmeregelung war zunächst bis 30. Juni befristet. Die Vertreterversammlung der KBV hat nun die Verlängerung der Regelung bis 30. September beschlossen.
Die KBV begründet die Sonderregelung damit, dass es durch die COVID-19-Pandemie derzeit nicht möglich ist, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten.
Praxisinfo: Abstrich, Hygiene-Pauschale, Fortbildungspunktzahl, Pneumokokken-Impfung (PDF, 210 KB)