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Erneut hat der Bund die Impfstofflieferungen für die Woche vom 26. April bis 2. Mai (KW 17) angepasst. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Freitagabend mitteilte, erhalten Praxen in dieser Woche nun doch keinen Astrazeneca-Impfstoff, wie in unserer Corona-Praxisinformation vom 15. April gemeldet. Der Bund wird in der KW 17 ausschließlich den Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer bereitstellen – mit zwei Millionen Dosen dafür aber deutlich mehr als bisher angekündigt. Ursprünglich sollten in der letzten Aprilwoche bundesweit rund 1,5 Millionen Impfstoffdosen an die Praxen gehen, davon drei Viertel Biontech und ein Viertel Astrazeneca. Nunmehr erhalten die Arztpraxen ausschließlich Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Neue Bestellmenge: Bestellfrist Dienstag, 20. April, 12.00 Uhr

Die Umstellung betrifft die Bestellung, die bereits bis zum morgigen Dienstag, 20. April, 12 Uhr, erfolgen muss. Durch die höhere Liefermenge können Vertragsärzte für die KW 17 mehr Impfstoff bestellen als ursprünglich geplant: nämlich vier bis acht Vials und damit 24 bis 48 Impfstoffdosen pro Arzt. Die Mindestliefermenge liegt abhängig von der Gesamtbestellmenge je Arzt bei 24 bis 30 Dosen, also vier bis fünf Vials Biontech-Impfstoff.

Es bleibt bei der impfstoffspezifischen Bestellung. Sie erfolgt wie üblich mit dem Arzneimittelrezept (Muster 16). Das heißt, Praxen geben den Namen des Impfstoffs an – „Comirnaty“ für den Impfstoff von Biontech/Pfizer – und wie viele Dosen sie benötigen, plus Impfzubehör.

Beispiel: „30 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör.“

Das passende Impfzubehör (Kanülen, Spritzen und ggf. NaCl-Lösung) wird weiterhin mitgeliefert. Dazu reicht die Angabe „plus Impfzubehör“ auf dem Rezept aus.

Sie haben bereits für die Woche ab 26. April bestellt?

Wenn Sie für die Woche vom 26. April bis 2. Mai bereits bei Ihrer Apotheke eine Impfstoff-Bestellung aufgegeben haben, können Sie diese bis Dienstag, 20. April, 12 Uhr, noch einmal ändern. Reichen Sie dazu einfach ein neues Rezept ein. Schreiben Sie auf das neue Formular „Austausch gegen das Rezept vom XX. April 2021“. Es empfiehlt sich, dies in Rücksprache mit dem Apotheker zu tun.

Beispiel: „30 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör. Austausch gegen das Rezept vom 16. April 2021.“

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Bestellung nicht ändern, bekommen für die KW 17 die bereits georderte Bestellmenge des Impfstoffs von Biontech/Pfizer geliefert. Die Lieferung des bestellten Impfstoffs von Astrazeneca entfällt ersatzlos.

„Jetzt nicht nachlassen!“

„Die kurzfristigen Änderungen des Bundes bei den angekündigten Impfstoffen und Liefermengen sind eine Zumutung“, kritisiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Die nordrheinischen Vertragsärzte haben mit 215.000 Impfungen in den vergangenen zwei Wochen deutlich gezeigt, dass man auf sie zählen kann und dass es ihnen ein wirkliches Anliegen ist, ihre Patienten so schnell wie möglich vor den Folgen einer Corona-Infektion zu schützen.“ Die Niedergelassenen stünden ohnehin schon unter massiver Belastung durch die Organisation und die bürokratischen Anforderungen an das Impfen in den Praxen – zusätzlich zur Regelversorgung der Patienten. Jede Änderung des Praxisablaufs bedeute weiteren Aufwand, der vermeidbar wäre, wenn die Politik besser planen würde. „Ich kann verstehen, wenn bei manchem Frust aufkommt. Aber ich bitte Sie, in Ihrer Impfbereitschaft jetzt nicht nachzulassen. Das Ziel, die Bevölkerung so schnell wie möglich durchzuimpfen, ist ohne die Beteiligung der Vertragsärztinnen und -ärzte nicht zu schaffen“, so Bergmann.

KBV-Praxisinformation zur geänderten Impfstoffbestellung

KVNO Praxisinfo | Themen: AstraZeneca-Bestellung

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.