Das Bundesgesundheitsministerium hat für den 1. Dezember eine Überarbeitung der Testverordnung angekündigt. Sobald die neue Verordnung verabschiedet ist, werden wir Sie umgehend informieren. Bereits die gegenwärtige Testverordnung (TestV) hat zahlreiche Detailfragen zur Interpretation der Regelungen ausgelöst. Die wichtigsten Fragen haben wir in unseren FAQs auf der Corona-Extrawebsite coronavirus.nrw beantwortet. Wir werden diese Rubrik fortlaufend ergänzen und aktualisieren.
Auch in unseren Corona-Praxisinfos werden wir künftig zwei der am häufigsten gestellten Fragen der Woche zur Testverordnung vorstellen und beantworten. Die Fragen für die heutige Praxisinfo adressieren das Thema Pflegeheime:
Häufige Fragen und Antworten
- Sind Wiederholungstests (PCR-Tests) eine Woche nach Aufnahme in ein Pflegeheim grundsätzlich nach der TestV abgedeckt?
Ja. Der PCR-Test kann einmalig nach der Aufnahme wiederholt werden (§ 5 der Testverordnung). - Ist der Test von Heimbewohnern nach einem Krankenhausaufenthalt und vor Wiederaufnahme in ein Pflegeheim eine abrechenbare Leistung?
Ja. Die TestV sieht einen PCR-Test vor Wiederaufnahme nach einer Krankenhausbehandlung vor. Der vertragsärztliche Abstrich wird mit 15 Euro vergütet (SNR 97120).
Liste mit Fragen und Antworten zum Coronavirus
Weitere Details zur Abrechnung der Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis