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Nachdem das EU-Parlament grünes Licht für den digitalen Impfpass gegeben hat, soll demnächst jeder, der gegen das Coronavirus geimpft ist, einen digitalen Impfnachweis erhalten können – in einer Arztpraxis, durch Betriebsärzte, in Impfzentren oder nachträglich auch in einer Apotheke. Die EU-Verordnung für das digitale COVID-19-Zertifikat tritt spätestens am 1. Juli in Kraft. Neben einer abgeschlossenen Impfung sollen sich Bürgerinnen und Bürger dann auch eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung oder einen negativen PCR-Test digital bescheinigen lassen können.

Für Irritationen sorgen indessen aktuell kursierende Meldungen zum digitalen Impfpass. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein vermitteln diese zum Teil den Eindruck, dass jeder schon jetzt problemlos über unterschiedliche Stellen ein E-Zertifikat erhalten kann.

Die KV Nordrhein macht dazu folgende einordnende Anmerkungen:

Bundesgesundheitsminister Spahn hat heute angekündigt, dass der digitale Impfpass nun Schritt für Schritt eingeführt wird. Ab dem kommenden Montag (14.06.) soll das Impf-Zertifikat mit QR-Code zum Einlesen in die für den digitalen Impfpass vorgesehenen Apps „CovPass“ bzw. die Corona-Warn-App zunächst in einigen Apotheken zu bekommen sein. In den nordrheinischen Arztpraxen und Impfzentren wird dies jedoch noch nicht möglich sein!

Der Ausdruck der elektronischen Zertifikate in den Impfzentren wird voraussichtlich erst Ende Juni ermöglicht werden. Hierzu laufen noch Abstimmungen mit dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) und IBM als dem für die Entwicklung des digitalen Impfpasses zuständigen Unternehmen. Alle diejenigen, die im Impfzentrum bereits ihre Zweitimpfung erhalten und ihren Termin über die KV Nordrhein gebucht haben, bekommen ihr Zertifikat mit QR-Code automatisch in den nächsten Wochen per Post zugeschickt. Über den QR-Code können die Daten dann in die verfügbaren Impfpass-Apps hochgeladen werden.

Um den Aufwand für die Arztpraxen möglichst gering zu halten, ist das Ausstellen der Impfzertifikate direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) geplant. So können die dokumentierten Patientendaten aus dem PVS für das Zertifikat genutzt werden. Die Bundesregierung hat in einer Ausschreibung die PVS-Hersteller aufgefordert, mit dem Software-Update bis Ende Juni – spätestens zum 12. Juli – ein entsprechendes Modul bereitzustellen. Vorher werden die nordrheinischen Arztpraxen keine Zertifikate mit QR-Code erstellen können! Das Zertifikat-Modul wird den Arztpraxen im Rahmen ihres PVS-Vertrages kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung übernimmt der Bund.

Abrechnung noch nicht möglich

Mit der am Montag dieser Woche in Kraft getretenen Änderung der Impfverordnung wurden auch bereits die Abrechnungsbedingungen für die Erstellung des COVID-19-Impfzertifikats geschaffen – also für den Ausdruck eines QR-Codes, mit dem Geimpfte die erhaltene Impfung in der CovPass-App oder Corona-Warn-App eintragen können.

Über die Vergütung und Abrechnungsziffern für die Ausstellung des Impfzertifikats haben wir in unserer Corona-Praxisinformation am 4. Juni informiert. Da die Funktionalität zur Erstellung eines Impfzertifikats aus dem PVS nach aktuellem Stand noch nicht verfügbar ist, ist auch die Abrechnung der GOP 88350ff derzeit noch nicht möglich.

Wenden Sie sich für Informationen zum Startzeitpunkt für die Erstellung des Impfzertifikats bitte an Ihren PVS-Hersteller.

Der digitale Impfnachweis: So funktioniert’s

KVNO Praxisinfo | Themen: COVID-19-Impfzertifikat, Hinweise für Betriebsärzte, Abrechnung von Attesten und Post-COVID-19-Syndrom

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.