Ab dem 7. April startet die COVID-19-Schutzimpfung in den Arztpraxen. Weil der Bund zunächst nur etwa eine Million Impfstoffdosen pro Woche zur Verfügung stellen kann, werden vorerst primär die Hausärzte impfen können, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt. Sobald genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann, sollen alle Vertragsärzte einbezogen werden.
Die KBV hat zum Impf-Start ein umfangreiches Informationspaket für Praxen erstellt. Darin geht es um Bestellung, Lieferung, Vorbereitung und Verabreichung der Impfstoffe sowie die Abrechnung der Impfleistung. Für die notwendige tagesaktuelle Dokumentation der Impfungen hat die KV Nordrhein einen eigenen bürokratiearmen Meldeweg über das KVNO-Portal entwickelt. Wir haben alle wesentlichen Informationen in dieser Corona-Praxisinformation für Sie aufbereitet. Falls Sie die Praxisinformation nur per Fax erhalten: Sie finden sie auch online unter coronavirus.nrw und können von dort die hier verlinkten weiterführenden Hinweise abrufen.
Alle Infos finden Sie gesammelt auf dieser Seite
KVNO Praxisinfo | Thema: Impfstart in den Praxen am 7. April (PDF, 400 KB)