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Die sprunghaften Entscheidungen der Politik stellen das System der Vertragsärztinnen und -ärzte fast täglich vor eine neue Lage. Jüngstes Beispiel ist die kostenlose Corona-Testung von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Nachdem der Vertrag zwischen NRW-Gesundheitsministerium (MAGS), KV Nordrhein und KV Westfalen-Lippe zur Testung dieser Personengruppe zum 11. April fristgerecht beendet wurde (wir berichteten darüber in unserer letzten Ausgabe dieser Corona-Praxisinformation am 13. April), hat uns das MAGS gestern darüber informiert, dass es den Vertrag nun doch um weitere zwei Wochen verlängern möchte. Es kommt damit dem Wunsch des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MFKI) nach, das aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei Selbsttests für Kita-Beschäftigte sicherstellen möchte, dass durch regelmäßige Tests des Personals ein möglicher Eintrag von Infektionen in die Einrichtungen frühzeitig erkannt wird.

Das bedeutet: Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege haben weiterhin Anspruch auf zwei kostenlose SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) pro Woche – und zwar vorerst bis zum 25. April. Vertragsärztinnen und -ärzte sind berechtigt, diese Tests durchzuführen und abzurechnen. Die Beschäftigten erhalten über ihren Arbeitgeber einen Berechtigungsschein, der bei der Testung vorzulegen ist.

Für die Abrechnung der Tests gelten die bisherigen Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsziffern, die Sie in unserer aktualisierten Vergütungsübersicht ersehen können.

Vergütungsübersicht: Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis (PDF)

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, Haftungsauschluss, Tests Kita-Personal

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.