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Um die Versorgung mit Corona-Schnelltests (PoC-Antigentest), insbesondere für die in der nationalen Teststrategie festgelegten Personengruppen, bundesweit flächendeckend sicherzustellen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit verschiedenen Unternehmen sogenannte „Memoranden of Understanding“ (MoU) abgeschlossen. Damit konnte Deutschland sich eine Kapazität von insgesamt rund 545 Millionen hochsensiblen PoC-Tests für das Jahr 2021 sichern. MoU-Partner sind nur Unternehmen, deren Antigen-Schnelltests

  • die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien erfüllen,
  • in der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über Antigen-Schnelltests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 geführt werden und
  • vom PEI im Rahmen der vergleichenden Evaluierung von Antigen-Schnelltests im Labor positiv bewertet wurden – also dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen.

Eine Übersicht der MoU-Partner des BMG (in alphabetischer Reihenfolge), bei denen
unter der jeweils angegebenen E-Mail-Adresse PoC-Antigentests direkt bestellt werden
können, finden Sie hier (PDF, 380 KB)

Mindestkriterien für SARS-CoV-2 Antigentests (PDF, 170 KB)

Vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests
(PDF, 165 KB)

Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 des BfArM

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfzentren, neue Impfverordnung, Videosprechstunden, Antigen-Schnelltests (PDF, 760 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.