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Wer als Arzt oder Ärztin in einem Impf- oder Testzentrum arbeitet oder in einem mobilen Team im Einsatz ist, muss seine Einnahmen nicht sozialversicherungspflichtig versteuern. Diese Regelung wurde in das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) aufgenommen und stellt damit die Rechtslage klar. Die Arbeit als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam sowie in einem Testzentrum im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam ist bis zum 31. Dezember 2021 abgabenfrei.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.