Die Arzneimittelausgaben sind im März 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat bundesweit um rund 25 Prozent gestiegen. Gleichzeitig hat die Zahl der Rezepte um 13,7 Prozent zugenommen. Darauf weist die Apothekervereinigung ABDA auf der Basis der Abrechnungsdaten der Apothekenrechenzentren hin. In Nordrhein lagen die Ausgaben im März 2020 bei 457 Millionen Euro (brutto), was verglichen mit März 2019 einem Plus von 27 Prozent entspricht. Bei den Ausgaben je Versichertem nimmt Nordrhein mit 54,69 Euro im bundesweiten Vergleich eine Mittelfeldposition ein.
Die Steigerung der Ausgaben ist besonders auf die Verordnung von Vorratsrezepten zurückzuführen, da auch der Anteil großer Packungen überproportional zugenommen hat und insbesondere zur Therapie von Volkskrankheiten wie Hypertonie oder Diabetes mehr verordnet wurde. Pharmazeutische Unternehmen und Großhandlungen verzeichneten einen vermehrten Absatz, der sich voraussichtlich im Folgequartal umkehren wird. Um Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln infolge der Coronavirus-Pandemie vorzubeugen und im Fall von temporären Engpässen die Verfügbarkeit von betroffenen Arzneimitteln zu verlängern, sollten Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln folgende Punkte besonders berücksichtigen:
- Keine Mehrfachverordnungen: Insbesondere bei chronisch kranken Patienten wie im bisher gewohnten Umfang nur Quartalsbedarf verordnen.
- Notwendigkeit von Folgeverordnungen prüfen: Bei Patienten, die sich im März doppelt bevorrateten, sollte vor einer erneuten Verordnung auf die Reichweite der bereits verordneten Arzneimittel geachtet werden.
- Aut-idem ermöglichen: Stellen Sie, wenn möglich, eine Wirkstoffverordnung aus und wenden Sie das Austauschverbot (Aut-idem-Kreuz) nur in medizinisch begründeten Einzelfällen an.