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Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) vergangenen Donnerstag zu einem heterologen Impfschema nach Erstimpfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca geraten hat (vgl. Corona-Praxisinformation vom 2. Juli) und die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen hat, der STIKO-Empfehlung zu folgen, sind heute (5.7.2021) viele Praxen wie zu erwarten mit Patientenfragen und Termin-Umbuchungswünschen überrannt worden.

Die KV Nordrhein hat deshalb die Buchung von Einzelterminen über die Termin-Hotline 0800 116 117 01 und das Buchungsportal termin.coronaimpfung.nrw ermöglicht. Bürger, die ihre Erstimpfung mit Vaxzevria in einer Arztpraxis erhalten haben, können die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff somit auch in einem Impfzentrum erhalten. Praxen, die zunächst über nicht genug mRNA-Impfstoff verfügen, um die gestiegene Nachfrage der mit Vaxzevria Erstgeimpften kurzfristig zu bedienen oder Wünsche nach einem neuen Impftermin – auch mit Blick auf urlaubsbedingte Praxisschließungen – ad hoc nicht erfüllen können, können ihre Patienten entsprechend zur eigenen Entlastung auch auf die Möglichkeit der Zweitimpfung im Impfzentrum aufmerksam machen.

Achtung bei Onlinebuchung

Bei der Terminbuchung über das Online-Impfportal ist allerdings etwas zu beachten: Nach der Registrierung und Auswahl des Impfzentrums müssen derzeit noch formal zwei Termine – sowohl für eine (neue) Erst- als auch für eine Zweitimpfung (!) – ausgewählt werden. Der zweite Termin muss dann zu einem späteren Zeitpunkt (nach erfolgter Impfung) separat online oder telefonisch storniert werden. Diese Funktion soll zeitnah durch entsprechende Software-Anpassungen vereinfacht werden.

Ebenfalls wichtig: Erstgeimpften mit Astrazeneca, die nun ihre Zweitimpfung in einem Impfzentrum wahrnehmen möchten, kann aus technischen Gründen vor Ort kein Impfzertifikat ausgestellt werden, da im Impfzentrum die vollständigen Datensätze aus Erst- und Zweitimpfung in diesen Fällen nicht vorliegen. Zum Ausstellen des Impfnachweises können sich Impflinge auch an eine Praxis oder Apotheke wenden.

„Bei allem medizinischen Verständnis für die STIKO-Empfehlung: Die spontane Entscheidung der GMK lässt erneut das Verständnis für diejenigen vermissen, die sie umsetzen müssen. In vielen Fällen müssen Praxen die Terminreihenfolge nun neu organisieren. Das ist ein zusätzlicher Aufwand, den man besser hätte vorplanen können“, kritisiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Ich hoffe, dass dies Ihre Impfbereitschaft nicht negativ beeinflusst. Gerade mit Blick auf die sich ausbreitende Delta-Variante des Coronavirus ist es jetzt wichtig, die weitgehende Durchimpfung der Bevölkerung so schnell wie möglich zu erreichen.“

KVNO Praxisinfo | Themen: Astrazeneca-Erstgeimpfte, MAGS-Portal (PDF, 370 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.