Als dreizehnte Krankenkasse hat nun auch die DAK-Gesundheit eine Vereinbarung zur Influenza-Satzungsimpfung mit der KV Nordrhein abgeschlossen. Bis zum 31. März 2021 können sich auch DAK-Versicherte unter 60 Jahren gegen Grippe impfen lassen. Abgerechnet werden die Leistungen mit der KV Nordrhein unter der Symbolnummer (SNR) 89112T. Die Vergütung beträgt ebenfalls 7,95 Euro.
Die BIG direkt gesund ist entgegen einer früheren Information der Vereinbarung zur Satzungsimpfung nicht beigetreten. Sie bietet ihren Versicherten unter 60 Jahren in diesem Jahr keine Grippeschutzimpfung an.
STIKO-Empfehlungen gelten unverändert
An den Empfehlungen für die Standard- und Indikationsimpfungen für diese Impfsaison hat sich trotz der Pandemie-Situation nichts geändert: Laut STIKO ist zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesundheitssystems auch in der Influenzasaison 2020/2021 mit den verfügbaren Impfstoffmengen der größte Effekt erzielbar, wenn die Influenzaimpfquoten entsprechend der STIKO-Empfehlung vor allem in den Risikogruppen erheblich gesteigert werden.
Dazu gehören Personen ab 60 Jahren, alle Schwangeren ab 2. Trimenon (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung ab 1. Trimenon), Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD), chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten oder Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten), Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen und Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Weitere Informationen zur Influenza-Impfung:
Mehr Infos zur Influenza-Impfung
Übersicht zur Abrechnung von Influenza-Impfungen, Stand: Oktober 2020 (PDF, 50 KB)