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Erste Angebote zu COVID-19-Auffrischimpfungen für bestimmte Personengruppen soll es ab September geben: Das hat die Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern (GMK) gestern beschlossen. Dabei soll „im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten“ werden, heißt es in dem Papier.

Als Grund werden erste Studienergebnisse genannt, die darauf hinweisen, dass es bei bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen SARS-CoV-2-Impfung kommen kann. Dies gilt insbesondere für die Gruppe relevant immungeschwächter Patientinnen und Patienten sowie für Höchstbetagte und Pflegebedürftige.

Auffrischimpfung durch Niedergelassene und mobile Teams

Die Auffrischimpfungen sollen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen; dabei ist es unerheblich, mit welchem Impfstoff die Personen vorher geimpft worden sind. Die Impfungen können sowohl im Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch mit mobilen Teams der Impfzentren erfolgen.

Auffrischimpfungen für alle vollständig mit Vektor-Vakzin Geimpfte

Darüber hinaus soll ab September ebenfalls im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge allen bereits vollständig geimpften Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff (Astrazeneca oder Johnson & Johnson) erhalten haben, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna angeboten werden können. Dies kann in den Impfzentren der Länder oder durch die niedergelassenen Ärzte sowie durch Betriebsärzte erfolgen.

Der Impfstoff wird laut GMK-Beschluss auch bei einer Auffrischimpfung im Rahmen der bestehenden Zulassung angewendet. Zur rechtlichen Einordnung von Auffrischimpfungen erhalten die Länder vom BMG entsprechende Hinweise. Wir informieren zu gegebener Zeit.

Umsetzung des GMK-Beschlusses in NRW

Wie dieser GMK-Beschluss in NRW umgesetzt wird, gibt das NRW-Gesundheitsministerium in Kürze bekannt. Sobald uns hierzu die Details vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle ausführlich.

KV Nordrhein befürwortet Engagement der Niedergelassenen für mögliche dritte Corona-Impfung

Bereits zu Beginn dieses Jahres haben die Niedergelassenen durch ihr Engagement die Pflegeheimbewohner im gesamten Bundesland zügig und zuverlässig gegen SARS-CoV-2 geimpft. Der unermüdliche Einsatz der nordrheinischen Ärzteschaft wird auch für die mögliche dritte Corona-Impfung ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen COVID-19 sein. Gemeinsam mit den Pflegeinrichtungen vor Ort können sie die Impfungen individuell terminieren und durchführen. Da zur gleichen Zeit auch die ersten Grippeimpfungen anstehen, befürwortet die KV Nordrhein eine flexible Koordination zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeheimen, um die Menschen sicher zu versorgen.

KVNO Praxisinfo | Themen: Auffrischimpfung, Impfangebot für Kinder, Entsorgung Impfstoff (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.