Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 27. März 2020 aufgrund der aktuellen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie und des dadurch eingeschränkten Praxisbetriebes eine vorübergehende Ausnahmeregelung für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (DeQS-RL) beschlossen.
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