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Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im März beschlossen, die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versicherten zur Teilnahme an empfohlenen Schulungen für das 1. bis 3. Quartal 2020 auszusetzen. Am 6. August hat sich der G-BA darauf verständigt, die Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember zu verlängern. Die Sonderregelung ist nun in Kraft getreten. DMP-Dokumentationen und Schulungen können und sollten weiterhin von den Praxen erbracht werden. Wird das Risiko einer persönlichen Konsultation aber als zu hoch eingeschätzt, werden die Versicherten bei fehlenden Dokumentationen beziehungsweise Schulungsteilnahmen nicht aus den DMP ausgeschrieben.

Bis zum 31. März 2021 verlängert wurde die Ausnahmeregelung zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten. Von den Vorgaben der Anlage 9.1 BMV-Ärzte und der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß § 135 Absatz 2 SGB V kann weiterhin befristet und unter bestimmten Vorgaben abgewichen werden kann.

KVNO Praxisinfo | Themen: Finanzielle Förderung, Ausnahmeregelungen für DMP, Flughafen-Testzentren, Pandemiebekämpfung (PDF, 250 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.