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Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, wird die Ausstellung von Impfzertifikaten für Auffrischimpfungen aus dem Praxisverwaltungssystem bald möglich sein. Die Softwarehersteller werden dazu kostenfrei ein entsprechendes Update bereitstellen.

Die Erstellung des Zertifikats via PVS-Modul wird mit zwei Euro vergütet, andernfalls mit sechs Euro. Eine Vergütung in Höhe von zwei beziehungsweise sechs Euro wird auch für nachträglich ausgestellte Impfzertifikate und bei Verlust eines bereits erstellten Zertifikats gezahlt, wenn die Person in der Praxis geimpft wurde.

Arztpraxen können Impfzertifikate auch für Personen ausstellen, die sie nicht selbst geimpft haben. Dafür erhalten sie generell sechs Euro.

Die KBV hat ihre Übersicht zur Abrechnung von COVID-19-Schutzimpfungen aktualisiert. Sie können Sie hier abrufen:

Abrechnung von COVID-19-Schutzimpfungen

KVNO Praxisinfo | Themen: Corona-Tests, STIKO-Empfehlung, Auffrischungsimpfungen

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.