Heute hat die KV Nordrhein die Auszahlung für Leistungen nach der Impfverordnung (ImpfV) und der Testverordnung (TestV) an die vertragsärztlichen Praxen veranlasst. Die Zahlung umfasst insbesondere die Impfleistungen des 2. Quartals 2021. Der zugehörige Abrechnungsbescheid wird in den nächsten Tagen in den Praxen eingehen.
Zusätzlich haben wir im KVNO-Portal eine Übersicht über die abgerechneten Leistungen eingestellt. Sie ist als Monatsübersicht dargestellt, da die Abrechnung gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung im Monatsrhythmus erfolgt. Enthalten sind aber alle Leistungen, die in den Abrechnungsdaten übermittelt wurden.
Die reguläre Restzahlung für die Quartalsabrechnung ist hiervon unberührt und erfolgt am 15.10.2021. In dieser ist dann auch die Impfpauschale enthalten, die alle Praxen erhalten, die innerhalb eines Quartals 150 Impfungen erbracht haben.