Seit einigen Wochen beliefert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch die KV Nordrhein mit Schutzmaterial für die Praxen. Dieses wird nach Informationen des BMG vor der Weitergabe vom TÜV stichprobenartig geprüft wird. Nun ist aufgefallen, dass einige der vom Ministerium gelieferten Schutzmasken chinesischer Hersteller einer Qualitätsprüfung nicht standhalten beziehungsweise vor der Lieferung nicht ausreichend geprüft worden sind.
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX hat die KVen daher jetzt über den Rückruf von Schutzmasken informiert und von der Benutzung verschiedener Masken unterschiedlicher chinesischer Hersteller und Bezeichnungen abgeraten, da sie nicht die Anforderungen der europäischen Norm EN 149 erfüllen und damit einen Schutz versprechen, den sie nicht gewährleisten. Bei den beanstandeten Atemschutzmasken handelt es sich primär um die Modelle KN95 (8410) Lot 29002 des Herstellers Xin Neng Dian CTT Co Ltd., die Atemschutzmaske KN 95 des Herstellers Anhui Hongqing Protective Equipment (Hong Quing) und Masken des chinesischen Herstellers „Daddybaby Co. Ltd“ mit der Barcode-Nr. 6938457900045.
Auch die KV Nordrhein hat solche Atemschutzmasken vom Bund zur Weitergabe an die Arztpraxen erhalten und auch bereits in Teilen bei den jüngsten Verteilaktionen an Praxen ausgehändigt. Die Behörden weisen darauf hin, dass betroffene Modelle entsorgt werden sollten.
Bitte prüfen Sie, ob Sie Masken der genannten Modelle von uns oder auf anderem Wege erhalten haben und entsorgen Sie diese.
Die KVNO wird ihren Bestand aus Lieferungen des BMG schnellstmöglich prüfen und die mangelhaften Masken umgehend aus dem Bestand entfernen. Wir werden ausschließen, dass diese Masken bei den nächsten Verteilaktionen in der kommenden und den nachfolgenden Wochen in Umlauf gelangen. Die Praxen in der Städteregion Aachen, die gestern möglicherweise fehlerhafte Masken erhalten haben, werden wir zeitnah mit neuen FFP2-Masken ausstatten. Eine detaillierte Information dazu folgt. Grundsätzlich werden wir weiterhin das Material, das wir beschaffen oder erhalten, so schnell wie möglich an unsere Mitglieder ausgeben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Bei Atemschutzmasken, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder der KVNO beschafft werden, liegen entsprechende Zertifizierungen vor.
Wir entschuldigen uns für die Umstände: Auch wir sind – wie Sie sich denken können – „not amused“ über diese Rückrufaktion!