Zum 1. Juli hat sich das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger geändert. Auf den Impfstoff-Bestellrezepten ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem neuen IK 103609999 anzugeben. Das neue IK sollte im Praxisverwaltungssystem hinterlegt sein.
Wie uns der Apothekerverband Nordrhein aktuell mitteilt, ist auf vielen Bestellrezepten allerdings noch die alte Kostenträger-IK des BAS aufgeführt. Teilweise soll auch das IK der AOK Rheinland/Hamburg aufgedruckt sein. Bei den Apotheken verursacht das Abrechnungsprobleme und einen erheblichen Mehraufwand bei den Rechenzentren. Es kann außerdem notwendig sein, dass sie sich wegen einer eventuellen Neuausstellung der Rezepte wieder an die ausstellenden Ärzte wenden müssen. Zur Vermeidung größerer Rückläufe von Rezepten bitten die Apotheken daher darum, auf die korrekte Bedruckung zu achten bzw. die Softwarehersteller ggf. auf die falsche Darstellung der IK in der Arztsoftware hinzuweisen.