Die Beschaffung und Verteilung des pandemiebedingten Mehrbedarfs (§ 105 SGV V) von Schutzmaterial an die Praxen wird, wie bereits im November mitgeteilt, hauptsächlich durch die KVNO erfolgen. Die zur Auslieferung vorgesehenen Mengen an Schutzmaterial werden – abhängig von der Verfügbarkeit auf den Beschaffungsmärkten – so angepasst, dass durch die Praxen grundsätzlich keine Einzelbeschaffung mehr notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass Mehrbedarfs-Aufwendungen für Schutzmaterial, das durch die Praxen selbst beschafft wird, nur noch in Einzelfällen erstattet werden können. Für eine Erstattung muss plausibel dargelegt werden können, warum zusätzlich zu dem von der KVNO bereitgestellten Schutzmaterial weiteres Schutzmaterial bestellt wurde. Ein Grund dafür könnte z. B. sein, dass die von der KVNO bereitgestellten Mengen für die jeweilige Praxis im Einzelfall nachweislich nicht ausreichend sind, um das Praxispersonal angemessen und bis zum nächsten Ausgabetermin durchgehend zu schützen.
Sobald neue Termine und Bestellfristen für die nächste Schutzmaterial-Ausgabe im neuen Jahr feststehen, werden wir umgehend informieren. Die Bestellung von Schutzausrüstung erfolgt dann wie gewohnt über das KVNO-Portal und die Ausgabe an die Praxen im Rahmen fest terminierter regionaler Verteilaktionen.
Hinsichtlich der Kostenerstattung von Schutzmaterialien, das durch Praxen bereits selbst beschafft worden ist, haben wir inzwischen ein Verfahren erarbeitet, wie gesammelte Rechnungen möglichst schnell und bürokratiearm über ein entsprechendes Formular an die KVNO übermittelt werden können. Anfang Januar werden wir Sie konkret darüber informieren, wie Sie Ihre Rechnungen einreichen können. Bitte senden Sie uns bis dahin keine Rechnungen zu!
KVNO Praxisinfo | Themen: Aufbau Impfzentren, Zuschläge für ambulantes Operieren, FFP-2-Masken für Risikopatienten, Experten beantworteten Ärzte-Fragen (PDF, 480 KB)